Archiv für den Monat Januar 2011
ADFC auf bürokratischem Holzweg?
Letzter Tweed des ADFC :
@FahrradClub Allg.Dt.Fahrrad-ClubMinisterium prüft Zulassungsvorschriften für Fahrräder: ADFC warnt vor Freigabe von Batteriebeleuchtung http://bit.ly/fIxLCb
Dies irritierte mich. Auf der Website des ADFC wird dies ausführlich erläutert:
Ministerium prüft Zulassungsvorschriften für Fahrräder
Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) plant, die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder zu ändern. Nach ADFC-Informationen zielten die Änderungen auf eine Freigabe der Batteriebeleuchtung ab, angeregt durch Eingaben von Bürgern an das Ministerium. Der ADFC hatte davon bereits im November 2010 erfahren. In einem Schreiben an den Parlamentarischen Staatssekretär im BMVBS, Jan Mücke MdB, im Ministerium für den Radverkehr zuständig, warnte ADFC-Bundesgeschäftsführer Horst Hahn-Klöckner, dass eine Freigabe der Batteriebeleuchtung für sämtliche Fahrräder eine erheblichen sicherheitstechnischen Rückschritt darstelle: „Gerade bei der Fahrradbeleuchtung sind große technische Fortschritte zu verzeichnen. Leichtgängige Nabendynamos, doppelte Verkabelung mit kontaktsicheren Steckern und LED-Rückleuchten mit Standlichtfunktion sind zur Standardausstattung neuer Fahrräder geworden. Die Betriebssicherheit kann also kein Grund mehr sein, auf die Freigabe von Akkuleuchten zu drängen.“
…via ADFC
Irgendwie einleuchtend. Nur: wie praxisgerecht ist dies?
Ein paar Gedanken hierzu:
- Viele Radfahrer fahren ohne Beleuchtung. Dies wird auch durch eine Gesetzesnovelle kaum geändert. Auch der technische Fortschritt in diesem Bereich führte nicht zu einer Akzeptanz bei allen Radfahrern.
- Akku- oder Batteriebeleuchtung ist inzwischen weit verbreitet. Gerade bei alten Rädern, bei denen eine Umrüstung mit erheblichen Kosten verbunden wäre, ist diese Lösung pragmatisch. Die geplante Novelle würde den Status Quo legalisieren.
- Wenn die Dynamobeleuchtung trotz der inzwischen ordentlichen Technik versagt, ist die Akkubeleuchtung eine – im Moment nicht gesetzeskonforme – Notlösung. Die StVZO-Novelle würde diese legalisieren.
- Die Gewichtsbeschränkung von 11 kg für die Legalisierung von Batteriebeleuchtung bei Rennrädern wurde schon in der Vergangenheit vielfach als rein formal und nicht praxisgerecht kritisiert (Wie definiert man “Rennrad”? Sind “Singlespeeder” mit geradem Lenker “Rennräder”? Was ist mit Rennrädern mit Gepäckträgern und Gepäck – unter 11 kg bzw über 11 kg?). Nun wird dies vom ADFC ebenso formalistisch auf Mountainbikes unter 13 kg ausgedehnt:
Gegen eine generelle Freigabe von Akkulicht für Mountainbikes bis 13 Kilogramm Gewicht hat der ADFC hingegen keine Einwände. Hahn-Klöckner: „Solche Sportgeräte werden in der Regel tagsüber gefahren. Radsportlern ist zuzutrauen, dass sie Batterieleuchten auf ihren Ausfahrten bei Bedarf verantwortungsbewusst einsetzen.“
- Mountainbikes über 13 kg (z.B. ältere “Fullys”, Räder mit großen Rahmenhöhen etc.) sind also keine Sportgeräte? Wie sieht es mit Trekkingbikes aus, die sportlich genutzt werden? Diese sind häufig etwas schwerer als reine MTBs oder Rennräder. Dies gilt auch für Liegeräder.
- Eine liberalisierte Gesetzgebung in Bezug auf die Fahrradbeleuchtung würde den Wettbewerb ankurbeln und die Technik und Akkustandzeit gerade von preiswerter Akkubeleuchtung verbessern.
Praxisgerecht wäre es, wenn der Gesetzgeber die Radfahrer, die sich selber durch eine (wie auch immer geartete, einigermaßen helle Beleuchtung) schützen, unterstützt und die Verwendung von Akkubeleuchtung, die gewisse Mindeststandards wie z.B. Blendfreiheit einhält, erlaubt. Nur so erhöht man die Akzeptanz von Beleuchtung am Fahrrad.
Die “Warnung” des ADFC zeugt hingegen von praxisfernem, bürokratischem Wunschdenken, das bei Berücksichtigung durch den Gesetzgeber keine Auswirkungen auf das Verhalten von Radfahrern auf unseren Straßen haben wird.